Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Orchard IT, nachfolgend „Orchard IT“ genannt.
Stand: 21.09.2026
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Orchard IT und ihren Kunden über insbesondere:
- Software-as-a-Service (SaaS),
- Softwarebereitstellung,
- Individualsoftware,
- Plugins und Erweiterungen,
- Webseitenentwicklung,
- Webseitenpflege,
- Datenmigration und Datenimporte,
- Datenaufbereitung,
- Hosting,
- Managed Services,
- Wartung,
- Support,
- IT-Beratung,
- IT-Dienstleistungen und
- sonstige digitale Leistungen.
- Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Unternehmer als auch ein Verbraucher sein.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Vereine, Verbände, Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen gelten als Unternehmer, soweit sie den Vertrag nicht als Verbraucher im gesetzlichen Sinne schließen können.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Orchard IT ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
- Angebote von Orchard IT sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
-
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Bestätigung per E-Mail,
- Unterzeichnung eines Vertrages,
- Annahme eines Angebots durch den Kunden oder
- Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung.
-
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus:
- dem individuellen Angebot,
- dem Vertrag,
- der Leistungsbeschreibung,
- der gewählten Lizenz oder
- einer sonstigen ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Vertragsgegenstand
- Orchard IT erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, SaaS, Webseiten, Hosting, Datenverarbeitung, Datenmigration und IT-Dienstleistungen.
- Soweit eine Software als SaaS bereitgestellt wird, erhält der Kunde kein Eigentum an der Software.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
- Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Funktionsumfang, Benutzerzahlen, Speicherplatz, Schnittstellen und sonstige Leistungsmerkmale richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
4. Einmalige Leistungen
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Einmalige Leistungen sind insbesondere:
- Einrichtung,
- Installation,
- Konfiguration,
- Datenimport,
- Datenmigration,
- Datenbereinigung,
- Datenaufbereitung,
- Konvertierung vorhandener Datenbestände,
- Dublettenbereinigung,
- Anpassung bestehender Datenbestände,
- Import aus Drittsoftware,
- Einrichtung von Benutzerkonten,
- Einrichtung von Schnittstellen,
- Erstellung individueller Konfigurationen,
- Individualprogrammierungen,
- Initialschulungen,
- Erstellung von Webseiten,
- Erstellung individueller Plugins oder Module und
- sonstige einmalig vereinbarte Projektleistungen.
- Einmalige Leistungen stellen rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Leistungen dar, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem anschließend laufenden SaaS-, Hosting-, Wartungs- oder Supportvertrag erbracht werden.
- Die Vergütung für einmalige Leistungen wird mit Vertragsschluss bzw. entsprechend der im Angebot genannten Zahlungsregelung fällig.
- Soweit vereinbart, ist Orchard IT berechtigt, mit der Ausführung erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.
- Bereits vollständig erbrachte einmalige Leistungen werden nicht deshalb rückabgewickelt oder erstattet, weil der Kunde anschließend auf eine laufende Nutzung, einen SaaS-Vertrag, Hosting oder sonstige Folgeleistungen verzichtet.
- Entscheidet sich der Kunde während oder nach einer vereinbarten Testphase gegen eine weitere Nutzung, bleiben Vergütungsansprüche für bereits erbrachte einmalige Leistungen vollständig bestehen.
- Die Vergütung einmaliger Leistungen ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde später von laufenden Leistungen Gebrauch macht.
- Gesetzliche Gewährleistungs-, Rücktritts-, Minderungs- und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte bleiben unberührt.
5. Datenmigration und Datenaufbereitung
- Sofern Orchard IT Daten des Kunden übernimmt, migriert, bereinigt oder aufbereitet, erfolgt dies auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die überlassenen Daten vollständig, rechtmäßig erhoben und technisch verwertbar sind.
- Orchard IT ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangsdaten zu überprüfen.
-
Leistungen wie beispielsweise:
- Bereinigung fehlerhafter Zeichensätze,
- Korrektur von Umlauten,
- Vereinheitlichung von Datenformaten,
- Entfernung von Dubletten,
- Umwandlung von CSV-Dateien,
- Zusammenführung unterschiedlicher Datenquellen,
- Zuordnung bestehender Datensätze oder
- Anpassung historischer Datenbestände
gelten als eigenständige Datenaufbereitungsleistungen.
- Fehler, die bereits in den vom Kunden gelieferten Ursprungsdaten enthalten sind, stellen keinen Mangel der Leistung von Orchard IT dar, soweit Orchard IT nicht ausdrücklich mit deren Korrektur beauftragt wurde.
- Der Kunde hat migrierte Daten nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Fehler mitzuteilen.
6. Testphasen
- Orchard IT kann dem Kunden freiwillig eine kostenlose oder vergünstigte Testphase gewähren.
- Eine Testphase betrifft ausschließlich die laufende Nutzung der ausdrücklich als Testleistung bezeichneten Software oder SaaS-Leistung.
- Einmalige Leistungen, insbesondere Einrichtung, Datenimport, Migration, Datenaufbereitung, Individualisierung oder Schulung, sind nicht Bestandteil einer kostenlosen Testphase, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Vergütung für einmalige Leistungen bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde die laufende Nutzung innerhalb oder nach Ablauf der Testphase nicht fortsetzt.
- Beginnt die vertragliche Mindestlaufzeit vereinbarungsgemäß erst nach Ablauf einer Testphase, wird die Testphase nicht auf die Mindestlaufzeit angerechnet.
- Nach Ablauf der Testphase beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
- Soll die Nutzung automatisch enden, sofern der Kunde während der Testphase nicht ausdrücklich die Fortführung erklärt, muss dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich so vereinbart sein.
7. Preise
- Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus dem Angebot, Vertrag oder der aktuellen Leistungsbeschreibung.
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Orchard IT zur Erhebung von Umsatzsteuer verpflichtet ist.
- Einmalige Leistungen und laufende Leistungen werden getrennt vergütet.
- Rabatte gelten nur für den jeweils ausdrücklich vereinbarten Zeitraum.
- Ein Anspruch auf dauerhafte Gewährung eines einmal eingeräumten Rabatts besteht nicht.
8. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus zu zahlen.
- Einmalige Einrichtungs-, Entwicklungs-, Migrations- und Datenaufbereitungsleistungen können vollständig vor Beginn der Arbeiten abgerechnet werden.
- Laufende monatliche Leistungen werden jeweils im Voraus für den entsprechenden Monat berechnet.
- Laufende jährliche Leistungen werden jeweils im Voraus für zwölf Monate berechnet.
- Orchard IT ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bevor vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
- Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt.
- Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug ist Orchard IT nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, Zugänge oder Leistungen vorübergehend zu sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
- Der Vergütungsanspruch bleibt während einer berechtigten Sperrung grundsätzlich bestehen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte von Orchard IT bleiben unberührt.
9. Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
-
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit:
- bei monatlicher Abrechnung drei Monate,
- bei jährlicher Abrechnung zwölf Monate.
- Eine ausdrücklich vereinbarte Testphase wird nicht auf die Mindestvertragslaufzeit angerechnet, wenn im Angebot vereinbart wurde, dass die Mindestlaufzeit erst nach Ablauf der Testphase beginnt.
10. Kündigung gegenüber Unternehmern
- Verträge mit Unternehmern verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit jeweils um den im Vertrag vereinbarten Verlängerungszeitraum.
-
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich:
- ein monatlich abgerechneter Vertrag jeweils um einen weiteren Monat,
- ein jährlich abgerechneter Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.
- Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Kündigung gegenüber Verbrauchern
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung.
- Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
- Der Verbraucher kann einen entsprechend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Form der Kündigung
- Kündigungen können mindestens in Textform erfolgen.
- Eine Kündigung per E-Mail an info@orchard-it.de ist ausreichend.
- Soweit Orchard IT Verbrauchern den Abschluss eines kündigungsfähigen Dauerschuldverhältnisses über eine Webseite ermöglicht und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird Orchard IT die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitstellen.
13. Nutzungsrechte an Software
- Der Kunde erhält ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
-
Ohne ausdrückliche Zustimmung von Orchard IT ist insbesondere untersagt:
- die Software an Dritte weiterzugeben,
- Zugangsdaten Dritten zu überlassen,
- Software zu vermieten,
- Software weiterzuverkaufen,
- Software zu vervielfältigen,
- Schutzmechanismen zu umgehen,
- Quellcode unberechtigt zu extrahieren oder
- die Software außerhalb des vereinbarten Vertragsumfangs zu verwenden.
- Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben unberührt.
14. Individualsoftware, Webseiten und Plugins
- Bei individuellen Entwicklungen richtet sich der Leistungsumfang ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot oder Pflichtenheft.
- Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
-
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben allgemeine:
- Bibliotheken,
- Frameworks,
- Basiskomponenten,
- Module,
- Programmiermethoden,
- technische Konzepte,
- Templates,
- Standardfunktionen und
- wiederverwendbare Eigenentwicklungen
bei Orchard IT.
- Orchard IT bleibt berechtigt, allgemeine und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.
- Kundenspezifische Daten und Inhalte werden hiervon nicht erfasst.
15. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Orchard IT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
-
Dazu gehören gegebenenfalls:
- Zugangsdaten,
- Datenbanken,
- CSV-Dateien,
- API-Zugänge,
- Domainzugänge,
- Hostingzugänge,
- Bildmaterial,
- Texte,
- Logos,
- rechtliche Pflichtangaben und
- sonstige erforderliche Inhalte.
- Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
- Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Kundendaten kann gesondert berechnet werden, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
16. Abnahme bei Projektleistungen
- Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, wird Orchard IT den Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung auffordern.
- Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.
- Wesentliche Mängel sind konkret zu benennen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme bleiben unberührt.
17. Verfügbarkeit von SaaS- und Hosting-Leistungen
- Orchard IT bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme.
- Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
-
Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:
- angekündigte Wartungsarbeiten,
- notwendige Sicherheitsupdates,
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Orchard IT,
- Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsanbietern,
- höhere Gewalt,
- Störungen bei Drittanbietern und
- vom Kunden verursachte Störungen.
- Orchard IT darf Wartungsarbeiten durchführen, soweit diese für Sicherheit, Stabilität oder Weiterentwicklung erforderlich sind.
18. Änderungen und Weiterentwicklung von Software
- Orchard IT ist berechtigt, SaaS-Software technisch weiterzuentwickeln und anzupassen.
- Änderungen dürfen den wesentlichen vertraglich vereinbarten Nutzungszweck nicht unangemessen beeinträchtigen.
- Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder technischer Notwendigkeiten sind zulässig.
19. Kundendaten
- Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben dem Kunden zugeordnet.
- Orchard IT erwirbt hieran keine Eigentumsrechte.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten oder bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich.
- Orchard IT darf Kundendaten nur im Rahmen des Vertrages, gesetzlicher Verpflichtungen und der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen verarbeiten.
- Soweit erforderlich, wird mit dem Kunden ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
20. Datensicherung
- Der Kunde bleibt grundsätzlich für die Sicherung seiner eigenen Ausgangsdaten verantwortlich.
- Vor Datenmigrationen, Importen oder umfangreichen technischen Änderungen hat der Kunde, soweit möglich, eine vollständige Sicherung seiner Ausgangsdaten vorzunehmen.
- Soweit Orchard IT ausdrücklich Backup-Leistungen schuldet, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.
- Eine darüber hinausgehende dauerhafte Archivierungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
21. Inhalte des Kunden
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
-
Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass er über die erforderlichen Rechte an:
- Texten,
- Bildern,
- Marken,
- Logos,
- Daten,
- Videos,
- Datenbanken und
- sonstigen Inhalten
verfügt.
- Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte über Systeme von Orchard IT verbreiten.
- Der Kunde stellt Orchard IT von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.
- Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
22. Drittanbieter
-
Leistungen von Orchard IT können Dienste Dritter verwenden, beispielsweise:
- Hostinganbieter,
- Zahlungsanbieter,
- Domainregistrare,
- E-Mail-Dienste,
- APIs,
- externe Plugins,
- Karten- oder Cloud-Dienste.
- Soweit der Kunde unmittelbar Vertragspartner eines Drittanbieters wird, gelten ergänzend dessen Vertragsbedingungen.
- Orchard IT haftet nicht für unabhängig von Orchard IT verursachte Änderungen, Sperren oder Einstellungen eines Drittanbieterdienstes.
- Orchard IT wird den Kunden nach Möglichkeit über wesentliche Auswirkungen informieren.
23. Gewährleistung
- Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde hat Orchard IT Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme.
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Die Verkürzung gilt nicht bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- Garantien oder
- Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.
24. Haftung
-
Orchard IT haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- soweit Orchard IT ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Orchard IT nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
25. Höhere Gewalt
- Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs.
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Dazu zählen insbesondere:
- Naturereignisse,
- Stromausfälle,
- großflächige Internetausfälle,
- Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
- Krieg,
- behördliche Maßnahmen,
- Streiks und
- vergleichbare Ereignisse.
26. Support
- Support wird im vereinbarten Umfang erbracht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt Support per E-Mail unter info@orchard-it.de.
- Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
- Nicht im vereinbarten Support enthaltene Zusatzarbeiten können gesondert berechnet werden.
27. Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
- Orchard IT kann Preise für zukünftige Vertragszeiträume anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nachweisbar ändern.
-
Hierzu können insbesondere gehören:
- Hostingkosten,
- Energiepreise,
- Lizenzkosten,
- Personalkosten,
- Kosten externer Dienstleister,
- gesetzliche Abgaben und
- technische Infrastrukturkosten.
- Preisanpassungen müssen sachlich gerechtfertigt und angemessen sein.
- Preissenkungen der maßgeblichen Kostenfaktoren sind bei der Preisermittlung ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.
- Preisanpassungen gelten frühestens für den folgenden Abrechnungszeitraum.
- Der Kunde wird rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informiert.
- Soweit dem Kunden aufgrund einer wesentlichen Preiserhöhung ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht zusteht, wird er hierauf hingewiesen.
28. Änderung dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen
- Orchard IT kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
-
Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- Gesetzesänderungen,
- höchstrichterliche Rechtsprechung,
- technische Änderungen,
- Sicherheitsanforderungen oder
- Änderungen der angebotenen Leistungen.
- Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zum Nachteil des Kunden verändern.
- Kunden werden rechtzeitig in Textform über Änderungen informiert.
- Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
29. Widerrufsrecht für Unternehmer
Unternehmern, juristischen Personen, Vereinen oder sonstigen Organisationen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen, beruflichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit schließen, steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu.
30. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
- Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Orchard IT.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht kann nicht allein dadurch ausgeschlossen werden, dass eine Leistung als „einmalige Leistung“ oder „individuelle Leistung“ bezeichnet wird.
31. Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen bei Verbrauchern
- Verlangt ein Verbraucher, dass Orchard IT vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, muss der Verbraucher dies ausdrücklich erklären.
-
Orchard IT kann insbesondere folgende Erklärung verlangen:
Ich verlange ausdrücklich, dass Orchard IT vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.
- Der Verbraucher bestätigt zusätzlich seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Orchard IT erlischt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Widerruft der Verbraucher den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, kann Orchard IT unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.
- Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang.
32. Digitale Inhalte
- Soweit Orchard IT digitale Inhalte bereitstellt, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften für digitale Inhalte.
- Gegenüber Verbrauchern kann das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen.
- Orchard IT wird hierfür gegebenenfalls vor Leistungsbeginn die gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Verbrauchers einholen.
33. Keine Erstattung ordnungsgemäß erbrachter Einmalleistungen
-
Hat Orchard IT eine gesondert beauftragte einmalige Leistung vollständig und vertragsgemäß erbracht, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der hierfür vereinbarten Vergütung allein deshalb, weil:
- der Kunde das Projekt anschließend nicht fortführen möchte,
- der Kunde die laufende Software nicht weiter nutzen möchte,
- eine kostenlose Testphase endet,
- ein Folgevertrag nicht abgeschlossen wird,
- ein laufender Vertrag später gekündigt wird oder
- der Kunde die erbrachte Leistung aus eigenen Gründen nicht verwendet.
- Gesetzliche Mängelrechte und zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
34. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
35. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Orchard IT.
Soweit Orchard IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird erforderlichenfalls ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
36. Vertragsende und Datenherausgabe
- Nach Vertragsende endet das Recht des Kunden zur Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Leistung.
- Soweit technisch möglich und vertraglich vereinbart, kann der Kunde seine eigenen Daten vor Vertragsende exportieren.
- Nach Vertragsende kann Orchard IT Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs- oder vereinbarter Übergangsfristen löschen.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Individuell gewünschte Datenexporte, Konvertierungen oder Migrationen können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht Vertragsbestandteil sind.
37. Referenznennung
Orchard IT darf den Namen und das Logo eines Unternehmenskunden nur dann als Referenz verwenden, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.
38. Übertragung des Vertrages
Orchard IT darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und dies gesetzlich zulässig ist.
39. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Orchard IT.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
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